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Anmerkungen oder Beschwerden?

 

 

 

Anmerkungen oder Beschwerden über den BOSA?  

Der FÖD Politik und Unterstützung misst der Qualität seiner Dienstleistungen hohe Bedeutung bei. Eventuelle Anmerkungen oder Beschwerden können Sie dem Beschwerdekoordinator des FÖD Politik und Unterstützung mitteilen.

 

Welche Beschwerden können Sie einreichen?

Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie nicht zufrieden sind mit:

  • der Dienstleistung und den Produkten des FÖD Politik und Unterstützung
  • der Qualität der Dienstleistung/Produkte
  • der Behandlung eines Antrags
  • der Anwendung der Gesetzgebung.

Falls der FÖD Politik und Unterstützung nicht für Ihre Beschwerde zuständig ist, wird diese nicht behandelt, jedoch an die betroffenen Verwaltungsbehörden weitergeleitet.


Dieses Beschwerdeverfahren ersetzt keinesfalls das gesetzlich festgelegte Widerspruchsverfahren. Wenn Sie eine Verwaltungsentscheidung für nichtig erklären lassen wollen, müssen Sie einen Widerspruch einreichen. Das Widerspruchsverfahren wird immer auf der Mitteilung der Verwaltungsentscheidung vermerkt.

 

Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?


Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

Sie erhalten

  • sofort eine Empfangsbestätigung
  • eine begründete Antwort innerhalb von 30 Kalendertagen.

Bei der Beschwerdebearbeitung werden unsere Dienste die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen. Personenbezogene Daten werden nur dann eingesehen, wenn dies für die Beschwerdebearbeitung absolut notwendig ist.

 

Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden?

Beim föderalen Ombudsmann können Sie eine Beschwerde einreichen:

Rue de Louvain 48/6
1000 Brüssel
contact@mediateurfederal.be